Führerschein

Spezialisiert auf alle Klassen

Mit der richtigen Ausbildung zum Ziel

Hier finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich Ihren Führerschein zu machen. Eines der wichtigsten Themen ist die Wahl der richtigen Führerscheinklasse. Denn je nach Ihren Bedürfnissen und Zielen gibt es verschiedene Klassen, die für Sie infrage kommen. In diesem Artikel werden wir Ihnen die verschiedenen Führerscheinklassen vorstellen, damit Sie sich einen Überblick verschaffen und die für Sie passende Klasse auswählen können.

Unsere Leitbild

Ziel unserer Ausbildung ist die Befähigung unserer Kunden zu sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmern auszubilden.

 

Unsere Grundsätze

Kundenorientierung
Unter dem Begriff Qualität verstehen wir die Erfüllung der Kundenanforderungen, wobei wir unter dem Begriff „Kunde“ sowohl Teilnehmer als auch örtliche Fuhrunternehmen und die Arbeitsagenturen verstehen. Wir stellen die Anforderungen unserer Kunden in den Mittelpunkt der Aktivitäten und messen die Kundenzufriedenheit anhand unserer Ergebnisse

• praxisnah ausgebildete Teilnehmer,
• gute Prüfungsergebnisse,
• hervorragende Arbeitsmarktchancen und
• zufriedene Arbeitgeber.

Bei unseren Bildungsangeboten nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) berücksichtigen wir die Lage und die Entwicklung des Arbeitsmarktes und unterstützen die Teilnehmer bei der Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt.

Personal
Wir setzen qualifiziertes hauptberufliches Personal in Leitung, Unterricht und Verwaltung ein. Für das Personal wird eine laufende fachliche und pädagogische Fortbildung durchgeführt.

Räumliche und sächliche Ausstattung
Die Unterrichtsräume entsprechen nach Art und Ausstattung modernen erwachsenen-pädagogischen und fachlichen Kriterien und sind den Zielgruppen angepasst. Die genutzten Lern- und Sozialräume und die sanitären Einrichtungen entsprechen den Anforderungen des Fahrlehrergesetzes und der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.

Bildungsangebot
• Potentielle Lehrgangsteilnehmer erhalten durch persönliche Beratung eindeutige Aussagen zur geforderten Lernvoraussetzung. Das Lehr- und Lernmaterial entspricht den fachdidaktischen Anforderungen und Standards.
• Allen Angeboten liegt ein didaktisch-methodisches Konzept zugrunde.
• Die Veranstaltungen sind auf Methodenvielfalt ausgerichtet.
• Erwachsenengerechte Lern- und Erfolgskontrollen sichern den Unterrichtserfolg.

Ausbildung mit Mobilitätseinschränkungen

Wenn Sie eine Einschränkung haben und Geld sparen möchten, sollten Sie vor Abschluss eines Ausbildungsvertrags mit der Fahrschule zunächst mit möglichen Kostenträgern abklären, ob die Kosten für die Fahrausbildung und eventuell notwendige Gutachten ganz oder teilweise übernommen werden.

Wenden Sie sich an eine Fahrschule, die Erfahrung mit der Ausbildung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen hat. Unter der Website www.fahrschulen.de können Sie Adressen von Fahrschulen finden, die auf die Bedürfnisse von Menschen mit Einschränkungen spezialisiert sind. Eine Fahrschule mit Erfahrung in der Ausbildung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen kann Ihnen wertvolle Unterstützung, Hinweise und Tipps bei der Beantragung der Fahrerlaubnis und bei eventuell notwendigen Begutachtungen geben.

Fragen Sie in der Fahrschule nach, ob ein Ausbildungsfahrzeug mit der von Ihnen benötigten technischen Ausstattung (z.B. Automatikfahrzeug, Handbedienung, Fußlenkung, Pedalverlängerungen, Sprachsteuerung usw.) vorhanden ist oder beschafft werden kann. Schauen Sie sich vor Abschluss des Ausbildungsvertrags das Ausbildungsfahrzeug an und setzen Sie sich ruhig auch in das Ausbildungsfahrzeug hinein.
Ein erfahrener Fahrlehrer kann Ihnen vorab schon relativ genau sagen, welche Hilfsmittel Sie benötigen und Sie können dann abschätzen, ob Sie damit zu Recht kommen würden.

Manche Fahrschulen haben sich auf die Ausbildung von Menschen mit bestimmten Einschränkungen spezialisiert und haben entsprechend qualifizierte Fahrlehrer, die z.B. die Gebärdensprache beherrschen. Eine gute Fahrschule kennt in der Regel alle anderen spezialisierten Fahrschulen in Ihrer Region und kann Ihnen gegebenenfalls eine auf Ihre Bedürfnisse spezialisierte Fahrschule empfehlen. Eine gute Fahrschule hat es auch nicht nötig, Sie möglichst schnell zum Abschluss eines Ausbildungsvertrags zu drängen. Fragen Sie nach, ob Ihnen andere Kunden mit ähnlichen Bedürfnissen als Referenz genannt werden können. Gute Fahrschulen sind überregional bekannt und arbeiten oft sehr eng mit den Kostenträgern zusammen. Fragen Sie nach, wie viele Kunden mit welchen Einschränkungen im letzten Jahr in der Fahrschule ausgebildet wurden.

Wenn Sie Ihren Führerscheinantrag gestellt haben, prüft die zuständige Behörde Ihre Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges und kann je nach Art und Grad Ihrer Einschränkung folgende Gutachten verlangen:

  • Ärztliches Gutachten
  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung
  • Technisches Gutachten
  • Fahrprobe

Kraftfahrzeug

Klasse B

Kfz bis 3,5 t zG mit Anhänger bis 750 kg zG,oder mit Anhänger über 750 kg zGund das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht höher als 3,5 t zG ist.
Mindestalter 18 Jahre.

Klasse B und BF17

Kfz bis 3,5 t zG mit Anhänger bis 750 kg zG, oder mit Anhänger über 750 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht höher als 3,5 t zG ist.

Mindestalter 17 Jahre, Begleitperson Mindestalter 30 Jahre und mindestens 5 Jahre im Besitz der FE B, max.1 Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg,

(Achtung: Begleitungspersonen – Länderspezifische Vorschriften) BF 17 nur in Deutschland und Österreich

Schlüsselzahl 197

Ab dem 1. April 2021 gibt es eine neue Automatikregelung (Schlüsselzahl 197). Danach hast du die Möglichkeit, auf einem Automatikfahrzeug die Fahrausbildung und die Prüfung durchzuführen und kannst trotzdem ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe fahren, wenn du zusätzlich in deiner Fahrausbildung mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten mit einem Schaltfahrzeug gefahren bist und eine 15-minütige Testfahrt mit deinem Fahrlehrer absolviert hast.

Klasse C1

Kfz > 3,5 t zG aber = 7,5 t zG, = 8 Sitzplätze außer Führersitz mit Anhänger = 750 kg zG
Vorbesitz: B, Mindestalter 18 Jahre

Klasse C

Gültig für Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zG und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Der Anhänger darf maximal 750 kg zG haben. Alter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer “spezifischen Berufsausbildung wie BKF oder FiF”

Vorbesitz: Klasse B Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.

Einschluss C1
Mindestalter 18 Jahre, aber 21 Jahre, falls die Fahrt den EG-Sozialvorschriften unterliegt und das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 7,5 t übersteigt.

Klasse D1

Omnibus = 16 Sitzplätze außer Führersitzplatz, mit Anhänger = 750 kg,
Vorbesitz: B gültig für Omnibusse mit maximal 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG.

Die Länge darf maximal 8 Meter betragen.

Alter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer “spezifischen” Berufsausbildung.

Vorbesitz: Klasse B

Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.

Klasse D

Gültig für Omnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Alter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.

Vorbesitz: Klasse B sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.

Einschluss: Klasse D1

Klasse T

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (falls der Fahrer noch keine 18 Jahre alt ist nur Zugmaschinen bis 40 km/h bbH erlaubt), auch mit Anhängern; land- und forstwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbH.

Kraftrad

Klasse A (direkt)

Krafträder ohne Leistungsbeschränkung.
Berechtigt zum Führen von Krafträdern der Klasse A,A1,A2 und AM, sowie Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trike) und Mofa.
Mindestalter 24 Jahre (Direkteinstieg).

Hinweis:
Speziell tiefergelegtes Fahrzeug vorhanden

Klasse A 2

Krafträder mit Leistungsbeschränkung.
Berechtigt zum Führen leistungsbeschränkter Krafträder bis 35 kW.
Nicht mehr als 0.2 kW pro Kilo Leergewicht.

Mindestalter 18 Jahre.

Klasse A1

Krafträder bis 125 cm³, bis 11 kW

Mindestalter 16 Jahre.

Klasse AM

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ / max. 45 km/h bbH

Mindestalter 15 Jahre.

B196

Die Führerscheinklasse B196 ist eine Ergänzung zur Führerscheinklasse B, die es ermöglicht, Krafträder der Klasse A1 mit einer Leistung von bis zu 15 kW (20 PS) zu fahren, ohne die komplette Motorradprüfung ablegen zu müssen.

Voraussetzung für den Erwerb der Klasse B196 ist ein Alter von mindestens 25 Jahren sowie mindestens 5 Jahren Fahrpraxis mit der Klasse B. Mit der Klasse B196 kann man also bequem und ohne großen Aufwand auch leistungsstärkere Motorräder fahren.

Hinweis:
Roller und Motorrad mit Schaltgetriebe / Automatik

Anhänger

Klasse BE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B bis 3,5 t z.g.m und einem Anhänger bis 3,5 t z.g.m.

Klasse B96

Die Führerscheinklasse B96 berechtigt zum Fahren von Fahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4.250 kg.

Klasse C1E

Kombination aus Fahrzeug der Kl. C1 und Anhänger > 750 kg zG,
zG der Kombination = 12 t,
zG des Anhängers = Leermasse des Zugfahrzeugs,

Vorbesitz C1, Mindestalter 18 Jahre

Klasse CE

Gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit über 750 kg zG (Lastzüge u. Sattelkraftfahrzeuge) Alter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer “spezifischen Berufsausbildung”

Vorbesitz: Klasse C

Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.

Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Mindestalter 18 Jahre, aber 21 Jahre, falls die Fahrt den EG-Sozialvorschriften unterliegt und das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 7,5 t übersteigt

Klasse D1E

Gültig für die Kombination aus D1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zG. Alter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer “spezifischen” Berufsausbildung

Vorbesitz: Klasse D1 Sonstige Regelungen: Wegfall der Bestimmungen “zG der Kombination darf maximal 12.000 kg betragen. Das zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeuges entsprechen”. Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.

Einschluss: BE sowie C1E sofern Vorbesitz C1
zG des Anhängers = Leermasse des Zugfahrzeuges, zG der Kombination = 12 t,
Vorbesitz: B, D1, Mindestalter 21 Jahre

Klasse DE

Gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zG. Alter: 18, 20, 21 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.

Vorbesitz: Klasse D

Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.

Einschluss: Klasse BE, D1E sowie C1E sofern Vorbesitz C1

Klasse B96: gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zG 750 kg übersteigt. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination liegt über 3.500 kg, aber maximal 4.250 kg

ASF - Aufbauseminar für Fahranfänger

ASF - Aufbauseminar für Fahranfänger

ASF steht für “Aufbauseminar für Fahranfänger” und ist eine Maßnahme, die von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet wird, wenn Fahranfänger innerhalb der Probezeit von 2 Jahren einen schwerwiegenden Verstoß im Straßenverkehr begangen haben. Das ASF dient dazu, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Kenntnisse und Fähigkeiten der Fahranfänger zu verbessern. Das Seminar umfasst insgesamt 4 Sitzungen à 135 Minuten sowie eine Fahrprobe. Nach Absolvierung des ASF erhält der Fahranfänger eine Bescheinigung, die bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden muss, um die Probezeit um weitere 2 Jahre zu verlängern.

FAQ

Welche Unterlagen muss ich mitbringen zur Anmeldung?

  • Personalausweis
  • wenn vorhanden die Erste Hilfe Bescheinigung (kann nachgereicht werden)
  • Sehtest (kann nachgereicht werden)

Bei BF17

  • Kopie Führerschein und Ausweis von allen Begleitpersonen.
  • Biometrischen Bild.
  • E-Mail-Adresse.

Bei bereits vorhandener Fahrerlaubnis den Führerschein.

Was benötige ich für die Zweiradausbildung/Motorrad ?

  • Helm CE geprüft
  • Motorradhandschuhe
  • Motorrad-Hose
  • Motorradjacke mit festen Protektoren.
  • Knöchelhohe Schuhe. (Keine Sportschuhe)
    Alles mit Zulassung.

    Eure Sicherheit ist das wichtigste für uns.

Was passiert, wenn ich eine Fahrstunde kurzfristig absage?

Hast du wichtige Gründe oder bist du krank, kannst du das mit uns absprechen.
Ansonsten hast du bei uns einen “Joker” für eine Fahrstunde.

Kann ich mir den Fahrlehrer aussuchen?

Grundsätzlich ist das möglich nach Absprache und Auslastung.

Wie oft kann ich den theoretischen Unterricht besuchen?

4x in der Woche den Grundstoff
2x in der Woche klassenspezifisch mit Absprache.

Wie kann ich bezahlen?

Mit EC- Karte, Bar oder Überweisung.
Kreditkarte ist möglich.

Kann ich auch in Raten meinen Führerschein bezahlen ?

Wir haben einen seriösen Finanzdienstleister, der sich auf Fahrschulen spezialisiert hat.
Spreche uns einfach an und wir helfen dir.

Link zum Anbieter:
FinanzFair-Online GmbH – Die Führerschein-Finanzierung